Bauplanung
In Abstimmung mit den gewässeranliegenden Kommunen achtet das Land darauf, dass die Flächen an den Gewässern von unangepassten Nutzungen freigehalten werden. Ein wichtiger Aspekt dieser Flächenvorsorge ist der Verzicht bzw. die Einschränkung von Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten. Überschwemmungsgebiete sind kein Bauland.
In der Konzeption "Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in Baden-Württemberg" (s. Veröffentlichungen) wurde vereinbart, wie landesweit mit der Information aus den Hochwassergefahrenkarten umzugehen ist. Zwingend erforderlich ist dabei die Bereitstellung und Umsetzung der Erkenntnisse in alle Ebenen der baulichen Planung.
In der Konzeption "Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in Baden-Württemberg" (s. Veröffentlichungen) wurde vereinbart, wie landesweit mit der Information aus den Hochwassergefahrenkarten umzugehen ist. Zwingend erforderlich ist dabei die Bereitstellung und Umsetzung der Erkenntnisse in alle Ebenen der baulichen Planung.