Strahlenexposition der Bevölkerung

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Strahlenexposition der Bevölkerung


Die mittlere jährliche Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland beträgt etwa 4,5 mSv (Abb. 1.6). Die weitaus größten Beiträge zu der Gesamtdosis liefern nicht etwa die aus der Anwendung der Kerntechnik erzeugte Strahlung, sondern vielmehr

  • die verschiedenen Komponenten der Strahlung aus natürlichen Quellen wie terrestrische Strahlung von außen, Inhalation des Uranzerfallsprodukts Radon und dessen Folgeprodukte und die kosmische Strahlung, welche zusammen knapp 60 % der Gesamtdosis ausmachen, sowie
  • die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung in Diagnostik und Radiotherapie, welche gut 40 % beträgt.

Dagegen sind weniger als 0,5 % der mittleren jährlichen Strahlenexposition in Deutschland auf kerntechnische Anlagen und die technische Nutzung ionisierender Strahlung zurückzuführen. Weitere ca. 0,5 % sind in Deutschland durch den Fallout von Kernwaffenversuchen und den Tschernobyl-Unfall bedingt. Die ca. 330 000 beruflich strahlenexponierten Personen erhielten 1999 aufgrund ihrer beruflichen Strahlenexposition eine zusätzliche Dosis von durchschnittlich 0,17 mSv.


Abb. 1.6: Mittlere effektive Strahlendosis der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland (ca. 4,5 mSv)
Abb. 1.6: Mittlere effektive Strahlendosis der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland (ca. 4,5 mSv)


Die biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung wurden und werden eingehend erforscht. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen befassen sich beispielsweise mit einer genaueren energieabhängigen Festlegung des Qualitätsfaktors Q für die unterschiedlichen Arten ionisierender Strahlung. Gewisse Unsicherheiten bestehen ferner im Bereich sehr geringer Strahlendosen (unterhalb 10 mSv), weil hier schädliche Wirkungen nicht statistisch signifikant nachgewiesen werden konnten. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass auch geringe Dosen, wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, zu Schäden führen können, geht man heute im Strahlenschutz sicherheitshalber von einer linearen Extrapolation aus. Die für höhere Dosen erhaltene Beziehung zwischen Dosis und Wirkung wird also auch bei sehr kleinen Dosen angenommen. Deshalb enthält die Strahlenschutzverordnung die Gebote,

  • jede unnötige Strahlenbelastung oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt zu vermeiden, sowie
  • sie unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik auch unterhalb der festgelegten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.


Maximale jährliche Strahlenexposition von Personen in der Umgebung der Kernkraftwerksstandorte in Baden-Württemberg in den Jahren 1997 bis 2007
Kernkraftwerk Obrigheim
Kernkraftwerk Philippsburg Block 1
Kernkraftwerk Philippsburg Block 2
Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar Block I
Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar Block II

 
Strahlenschutz
Abteilungsbericht und Abkürzungsverzeichnis
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