Hornissen und andere Wespen – Insektenjäger mit nützlichen Aufgaben

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Hornissen und andere Wespen – Insektenjäger mit nützlichen Aufgaben

Wespen und Hornissen gehören zu den staatenbildenden Faltenwespen und sind bei uns mit verschiedenen Arten vertreten. Im Gegensatz zu Bienen und Hummeln sind sie wenig behaart und besitzen eine typische schwarz-gelbe Zeichnung sowie eine auffällige „Wespentaille“. Hornissen lassen sich durch ihre beachtliche Größe von bis zu 4 cm (Königinnen) und die lauten Fluggeräusche gut von anderen Wespenarten unterscheiden und sind an der rotbraunen Färbung von Kopf bis Fuß sofort zu erkennen. Wild- und Honigbienen sowie Hummeln dagegen haben eine stärkere Körperbehaarung und behäbigere Bewegungen. Auch die Warnfarben schwarz-gelb sind selten so stark ausgeprägt wie bei Wespen.

Lediglich die Deutsche und die Gemeine Wespe können uns aufgrund ihrer Lebensweise lästig werden. Sie bilden Völker mit 1.000 bis 5.000 Tieren. Deutsche und Gemeine Wespe sowie Hornissen legen ihre Nester in dunklen Höhlräumen an wie etwa in Erdhöhlen, Rollladenkästen, auf dem Dachboden oder in Gartenhäuschen. Alle freinistenden Arten sowie Hornissen bilden nur kleine Völker (200 bis 300 Tiere, Hornissen 400 bis 700 Tiere) und sind Insektenjäger, weshalb sie sich weder für unsere Getränke noch für unsere Süßspeisen interessieren. Ein Wespenstaat kann bis zu 2 kg Insekten pro Tag vernichten. Damit erfüllen sie eine wichtige ökologische Funktion, die mit zur Ausgewogenheit unseres Naturhaushalts beiträgt.

Zudem umfasst der Lebenszyklus von Wespen und Hornissen nur ein Jahr. Nur die Jungköniginnen überwintern in Starre und suchen sich Anfang Mai einen neuen Nistplatz. Das Volk entwickelt sich innerhalb der folgenden Wochen und erreicht im August/September seinen Höhepunkt. In dieser Zeit sind nicht immer alle Arbeiterinnen mit der Versorgung der Brut beschäftigt. Diese Tiere machen sich dann über die Kaffeetafel her und verursachen die sogenannten „Wespenprobleme“. Im Herbst bereits sterben die Völker wieder ab. Das alte Nest wird im Folgejahr nicht wieder angeflogen.

Alle heimische Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder gefangen werden. Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt und stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen. Daher sollte in jedem Fall genau geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Meist lässt sich mit wenig Umsicht die kurze Zeit mit den Tieren leben. Muss wirklich gehandelt werden, stehen ehrenamtliche Fachberater für Hornissen- und Wespenfragen im Rahmen des „Landesnetzwerkes Hornissen und andere Wespen“ zur Verfügung.

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