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Informationen zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
Die Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw ist zum 31.12.2009 ausgelaufen.
Die Bundesregierung hat jedoch in den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2010 Mittel für „Zuschüsse zum Kauf von Partikelfiltern“ eingestellt. Eine Weiterführung der Förderung des Einbaus von Partikelfiltern ist aus Rechtsgründen erst möglich, wenn das Haushaltsgesetz in Kraft getreten ist und die für das vorgesehene Förderprogramm notwendigen Förderrichtlinien in Kraft getreten sind. Es ist zu erwarten, dass die Förderung auch rückwirkend für die ab 01.01.2010 erfolgten Nachrüstungen gewährt wird. Zuständig für Antragstellung und Auszahlungen wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.
Nachrüstungen bis 31.12.2009
Was wird gefördert?
Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Rußpartikelfiltern in Personenkraftwagen mit Dieselmotor.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt sie?
Die Förderung beträgt 330 Euro je Fahrzeug. Die Fahrzeuge sind bis zu dem Zeitpunkt von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, an dem der Wert der Steuerbefreiung 330 Euro erreicht. Für Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, gibt es keine bzw. nur eine anteilige Förderung.
Für Nachrüstungen in der Zeit vom 01.08.2009 bis 31.12.2009 kann anstelle der Steuerbefreiung ein entsprechender Barzuschuss beantragt werden.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
Welche Vorteile habe ich sonst noch durch die Nachrüstung?
Die Bundesregierung hat jedoch in den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2010 Mittel für „Zuschüsse zum Kauf von Partikelfiltern“ eingestellt. Eine Weiterführung der Förderung des Einbaus von Partikelfiltern ist aus Rechtsgründen erst möglich, wenn das Haushaltsgesetz in Kraft getreten ist und die für das vorgesehene Förderprogramm notwendigen Förderrichtlinien in Kraft getreten sind. Es ist zu erwarten, dass die Förderung auch rückwirkend für die ab 01.01.2010 erfolgten Nachrüstungen gewährt wird. Zuständig für Antragstellung und Auszahlungen wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.
Nachrüstungen bis 31.12.2009
Was wird gefördert?
Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Rußpartikelfiltern in Personenkraftwagen mit Dieselmotor.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Durch die Nachrüstung muss eine der folgenden Partikelminderungsstufen/-klassen erreicht werden:
PM 01, PM 0 bis PM 4 oder PMK 01, PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - Die Nachrüstung muss in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 erfolgen. Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2006 erstmals zugelassen werden, werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt sie?
Die Förderung beträgt 330 Euro je Fahrzeug. Die Fahrzeuge sind bis zu dem Zeitpunkt von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, an dem der Wert der Steuerbefreiung 330 Euro erreicht. Für Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, gibt es keine bzw. nur eine anteilige Förderung.
Für Nachrüstungen in der Zeit vom 01.08.2009 bis 31.12.2009 kann anstelle der Steuerbefreiung ein entsprechender Barzuschuss beantragt werden.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
- Erkundigen Sie sich, ob es für ihr Fahrzeug einen Partikelfilter gibt (z.B. in ihrer Autowerkstatt oder im Internet).
- Lassen sie die Nachrüstung von einer für die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU) anerkannten Werkstatt durchführen und auf einer Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle bescheinigen. Wenn die Nachrüstung in einer anderen Werkstatt erfolgt, muss die Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen und bescheinigt werden.
- Legen Sie die Abnahmebescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren bei der Kfz-Zulassungsstelle vor. Die Zulassungsstelle nimmt im Feld „Bemerkungen“ der Fahrzeugpapiere die entsprechenden Eintragungen (Partikelminderungsstufe/-klasse, Filter-Typ etc.) vor. Die Schadstoffstufe des Fahrzeugs (z.B. Euro 2) ändert sich jedoch nicht.
- Der Barzuschuss kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 01.09.2009 bis 15.02.2010 beantragt werden. Dabei ist nur eine Online-Antragstellung möglich. Weiter Informationen hierzu sind im Internetangebot des BAFA eingestellt www.bafa.de.
Welche Vorteile habe ich sonst noch durch die Nachrüstung?
- Nach Abnahme der Nachrüstung erhalten sie von ihrer Werkstatt oder der Zulassungsstelle die Plakette der Schadstoffgruppe, die sich aus der Nachrüstung ergibt. Von Fahrverboten in Umweltzonen sind sie dann nicht betroffen.
- Sie sparen zusätzlich zum Steuervorteil den Kfz-Steueraufschlag für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Zeitraum 01.04.07 bis 31.03.2011.
- Der Wiederverkaufswert ihres Fahrzeugs erhöht sich.
- Sie leisten einen Beitrag zur Luftreinhaltung.