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Strahlenschutz in Industrie, Technik und Medizin
In der Medizin, Messtechnik, Forschung und in der Materialprüfung werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten. Diese Art Strahlung wird z. B. in der Strahlentherapie, aber auch bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen eingesetzt. Menschen können diese Strahlung nicht mit einem Sinnesorgan wahrnehmen, deshalb sind - um nicht gewünschte Bestrahlungen zu vermeiden - Schutzmaßnahmen erforderlich. Ein wichtiges Ziel bei der Anwendung ionisierender Strahlung ist, die Strahlenbelastung von Beschäftigten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Vorschriften z. B. zum Umgang mit radioaktiven Stoffen enthält die Strahlenschutzverordnung.
Grundvoraussetzung für jede medizinische Strahlenanwendung ist die Rechtfertigung durch einen fachkundigen Arzt (Indikation). Medizin-Physik-Experten berechnen gemeinsam mit dem Arzt die Dosis (Strahlentherapie) bez. Aktivität (Nuklearmedizin) und kontrollieren die Einhaltung der optimalen Dosis. Unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes wird die ionisierende Strahlung am Patienten eingesetzt.
Aufgrund des Gefahrenpotentials ist der Umgang mit ionisierender Strahlung in der Strahlenschutzverordnung geregelt worden. So benötigen Krankenhäuser, Betriebe und Forschungslabors in bestimmten Fällen Genehmigungen für den Betrieb von Bestrahlungsgeräten, Teilchenbeschleunigern und Radionuklidlabors. Bei Einhaltung spezieller Genehmigungsauflagen dürfen diese Geräte von besonders qualifiziertem Fachpersonal betrieben werden.
Einen Überblick über die wichtigsten Schutzmaßnahmen sowie die Ansprechpartner der Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg enthält das Faltblatt „Strahlenschutz in der Medizin“.
Grundvoraussetzung für jede medizinische Strahlenanwendung ist die Rechtfertigung durch einen fachkundigen Arzt (Indikation). Medizin-Physik-Experten berechnen gemeinsam mit dem Arzt die Dosis (Strahlentherapie) bez. Aktivität (Nuklearmedizin) und kontrollieren die Einhaltung der optimalen Dosis. Unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes wird die ionisierende Strahlung am Patienten eingesetzt.
Aufgrund des Gefahrenpotentials ist der Umgang mit ionisierender Strahlung in der Strahlenschutzverordnung geregelt worden. So benötigen Krankenhäuser, Betriebe und Forschungslabors in bestimmten Fällen Genehmigungen für den Betrieb von Bestrahlungsgeräten, Teilchenbeschleunigern und Radionuklidlabors. Bei Einhaltung spezieller Genehmigungsauflagen dürfen diese Geräte von besonders qualifiziertem Fachpersonal betrieben werden.
Einen Überblick über die wichtigsten Schutzmaßnahmen sowie die Ansprechpartner der Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg enthält das Faltblatt „Strahlenschutz in der Medizin“.