Umweltrecht

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Umweltrecht

Das Landesumweltinformationsgesetz vom 7. März 2006, mit dem die EG-Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003 auf Landesebene umgesetzt wurde, verpflichtet die Behörden stärker als bisher zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen.

Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Anforderungen wird der Zugang zu den von Landesbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, soweit sie einen Umweltbezug haben, verbessert. Bis zur Inbetriebnahme des vom Land geplanten Umweltrechtsportals, das ein vollständiges Informationsangebot aller im Landesbereich einschlägigen umweltbezogenen Rechtsvorschriften präsentiert, wird den Bürgerinnen und Bürgern hier die Möglichkeit eröffnet, derzeit verfügbare Rechtsinformationssysteme kostenlos zu nutzen.

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