Finanzierungshilfen für Schulen

    

Finanzierungshilfen für Schulen


Öffentliche Förderprogramme


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative Schulträger bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten an Schulen. Es wird eine finanzielle Förderung abhängig von der Anzahl teilnehmender Schulen gewährt. 

Nähere Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie hier: Aktionsprogramm

Alles über die Klimaschutzinitiative des BMU gibt es auf dieser Seite.


Klimaschutz-Plus-Förderprogramm Baden-Württemberg

Am 30. März 2009 wurde das Förderprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg neu gestartet. Es besteht unter anderen aus folgenden Programmteilen:
  • Allgemeines Programm
  • Kommunales Programm

Beide Programmteile bestehen aus den folgenden drei Säulen:
  1. Allgemeines / Kommunales CO2-Minderungsprogramm (das allgemeine CO2-Minderungsprogramm ist derzeit nicht belegt)
  2. Allgemeines / Kommunales Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz
  3. Allgemeine  / Kommunale Modellprojekte Klimaschutz

Für Kommunen und kommunale Mehrheitsgesellschaften gilt das "Kommunale Programm"; für alle anderen Antragsberechtigten gilt das "Allgemeine Programm".

Nähere Infomationen unter: www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de


Förderung von solarthermischen Anlagen

Das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beinhaltet auch für Schulen verschiedene Fördermöglichkeiten. Im Wärmebereich wird der Neubau sowie die Erweiterung bestehender Solarkollektoren gefördert. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen und Vereine.

  • Basisförderung von Neuanlagen

a) Solarkollektoranlage (=Solarthermieanlage) zur Warmwasseraufbereitung bis 40 m2 Bruttokollektorfläche: 
60 Euro je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

b) Solarkollektoranlage bis 40 m2 Bruttokollektorfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerezeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme:
105 Euro je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.

  • Basisförderung von Erweiterungen bestehender Anlagen

a) bereits in Betrieb genommene Solarkollektoranlagen bis zu 40 m2 Solarkollektorfläche:
45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.


Eine Übersicht über Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar (Stand: Juni 2009) kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.


Ergänzende Förderung für Visualisierung des Ertrags und/oder Veranschaulichung der Technologie

Ein zusätzlicher Bildungseffekt kann besonders in Berufsschulen,Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erzielt werden, indem die Erträge der Solarkollektoranlage bspw. mit Hilfe elektronischer Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen visualisiert und / oder die Technologie veranschaulicht wird. Der Zuschuss beträgt hierfür höchstens 2400 Euro.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche erforderlich sind, um die Visualisierung des Ertrags und / oder die Veranschaulichung der Technologie zu erreichen (Umbaumaßnahmen an der Solarkollektoranlage, die Anschaffung zusätzlicher Anlagenteile oder elektronischer Anzeigetafeln). Der Mehraufwand ist durch Herstellererklärung oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Für jede förderfähige Anlage werden zusätzliche Maßnahmen nur einmalig bezuschusst.

Die komplette Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Stand: 20.Februar 2009) kann hier heruntergeladen werden.


Einspeisevergütung für Solarstrom

Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen erhält jeder Anlagenbetreiber in Deutschland eine Vergütung in Höhe von 31,94 Cent pro Kilowattstunde. Ist die Photovoltaik-Anlage an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht, beträgt die Vergütung je Kilowattstunde:
 
a) bis einschließlich einer Leistung von 30 Kliowatt 43,01 Cent pro kWh*
b) ab einer Leistung von 30 Kilowatt bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt 40,91 Cent pro kWh
c) ab einer Leistung von 100 Kilowatt bis einschließlich einer Leistung von 1 Megawatt 39,58 Cent pro kWh
d) ab einer Leistung von über 1 Megawatt 33,0 Cent pro kWh

*Die Vergütungen verringern sich für Strom aus Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, soweit der Anlagenbetreiber/in / Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.

Die Vergütungen gelten für Anlagen, die vor dem 01.Januar 2010 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die in den folgenden Kalenderjahren in Betrieb genommen werden, sinken sie jährlich degressiv um einen bestimmten Prozentsatz: siehe hierfür EEG vom 25.Oktober 2008, §20 (2) 8.

Detailliertere Informationen zur Einspeisevergütung von Solarstrom können dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entnommen werden. Eine aktuelle Berechnung der Förderung finden Sie hier.











 
 

Baden-Württemberg: