Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht
Arbeitsschutz
![]() | Am Arbeitsplatz können Menschen vielfältigen Gefahren ausgesetzt sein. Der Einsatz neuer Technologien, die Verwendung neuer Stoffe und die Veränderungen in der betrieblichen Organisation stellen dem Arbeitsschutz ständig neue Aufgaben. Der klassische Arbeitsschutz besteht in erster Linie aus Unfallverhütung und Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen. Moderner Arbeitsschutz erfordert präventive und ganzheitliche Lösungen im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsschutzes. Zum Themenbereich |
Gewerbeaufsicht
![]() | Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für den Lärmschutz enthalten. Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen wahrgenommen. Auch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind in diesem Aufgabenfeld tätig, wobei diese sich im Wesentlichen auf umweltrechtlich bedeutsame Anlagen, wie die IVU-Anlagen und Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung konzentrieren. Außerdem nehmen die Regierungspräsidien Aufgaben der Chemikalien- und Produktsicherheit einschließlich der Medizinprodukte, der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr. Zum Themenbereich |

